Arbeit, Wirtschaft und Soziales

*Dresden koppelt die Vergabe von Aufträgen an die Gewährleistung von Mindestlöhnen in den ausführenden Unternehmen.

 

*Dresden rekommunalisiert die DREWAG vollständig.

 

*Die Bemessungsgröße für die Kosten der Unterkunft wird anhand der tatsächlichen Preisentwicklung des Wohnungsmarktes regelmäßig angepasst.

 

*Dresden misst der Straßensozialarbeit einen höheren Rang bei und richtet ein Netz von mindestens drei Teams je Ortsamtsbereich ein.


*AuftragnehmerInnen städtischer Unternehmen haben wichtige Kriterien eines nachhaltigen und ökologischen Handelns zu berücksichtigen.


*Dresden führt ein Sozialticket für den Öffentlichen Personennahverkehr ein, welches maximal 50% der regulären Fahrpreise kostet.


*Das Gesundheitsamt wird beauftragt, die gesicherte gesundheitliche Betreuung wohnungsloser Menschen in der Stadt unbürokratisch zu organisieren.


*Der Dresden-Pass wird zur diskriminierungsfreien Dresden-CARD weiterentwickelt.


*Bei der Ausschreibung von befristeten Stellen durch die Stadtverwaltung oder ihre Tochterunternehmen ist der Grund der Befristung anzugeben.


*Die Stellen an Aufsichts- und Kassenpersonal in den Museen in kommunaler Trägerschaft werden in den Stellenplan der Stadt überführt, um die Zweiklassengesellschaft an Beschäftigten abzuschaffen.


*Dresden nutzt die Möglichkeiten des Sozialgesetzbuches aus, um die Praxis der Abschaltung von Strom- und Gaslieferung bei Schulden zu vermeiden.


*Dresden unterstützt alle kommunalen Initiativen nach einer höheren Beteiligung der Kommunen am Länderfinanzausgleich.


*Dresden hebt die Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt auf.


*Die Stadt Dresden knüpft den Beschluss von Bebauungsplänen für Wohnungsneubauten mit mehr als zehn Wohnungen an eine 10 % Sozialbelegungsquote.


*Für die Arbeit mit wohnungslosen Menschen werden zehn SozialarbeiterInnen eingestellt.


*Das Jobcenter richtet seine Beratungs- und Unterstützungstätigkeit auch auf Studierende aus, die nach ihrem Hochschulabschluss keinen unmittelbaren Berufseinstieg finden.


*Beim Jobcenter gibt es eine Ombudsstelle für Anregungen und Beschwerden von Betroffenen und anderen interessierten Einzelpersonen, Verbänden, Institutionen und Initiativen.


*Dresden setzt die Förderung von Gewerbe- und Gründerzentren für kleine und mittelständische Unternehmen fort.


*In stadteigenen Unternehmen und Unternehmen mit städtischer Beteiligung werden keine Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt.


*Dresden unterstützt unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose organisatorisch und finanziell.

Dresden lobt einen Preis aus für herausragende Studienabschlussarbeiten, die sich mit Themen der sozialen, baulichen oder verkehrlichen Stadtentwicklung beschäftigen und deren Ergebnisse für die Stadt von Bedeutung sind.


*Die Städtischen Bibliotheken erhalten zusätzliches Fachpersonal, damit alle Filialen an mindestens fünf Wochentagen ganztägig öffnen können. Die Fahrbibliothek erhält die notwendigen Investitionskosten, um das Haltestellennetz nach der Kürzung 2013 wieder ausbauen zu können.


*Die Stadt wirkt auf ihre Energieunternehmen (DREWAG, Enso) für die Eigenverwertung der vorbehandelten Abfälle aus der Biomechanischen Abfallanlage ein.


*Dresden genehmigt keine weiteren Groß-Einkaufszentren, sondern fördert stattdessen den kleinteiligen Einzelhandel.


*Die Seniorenbegegnungsstätten werden so ausgestattet, dass sie Funktionen von Stadtteilbegegnungszentren übernehmen können.

 

*Dresden fördert ein enges Zusammenwirken zwischen den Dresdner Forschungseinrichtungen und der Dresdner Wirtschaft, mit dem Ziel innovative Ergebnisse der Forschung so aufzubereiten, dass sie von Dresdner Firmen produziert werden.


*Die Stadt Dresden tritt konsequent dafür ein, dass auf ihrem Territorium weder Rüstungsproduktion noch Forschung für militärische Zwecke stattfindet, unter anderem durch öffentliche Veranstaltungen.


*Das Bildungsbüro wird nach Auslaufen des Bundesprogrammes „Lernen vor Ort“ fortgeführt.


*Dresden ermöglicht Erwerbslosen eine Interessenvertretung und richtet dazu einen Beirat ein.