Mindestlohn
Derzeit arbeiten 36 Prozent der Vollbeschäftigten für Niedriglöhne. 12 Prozent erhalten gar Armutslöhne, verdienen also weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von mindestens 10 Euro.
ein gesetzlicher Mindestlohn:
- als einfache und einheitliche Untergrenze bei der Entlohnung jeglicher Beschäftigung
- verhindert, dass Menschen zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, mit denen sie ihre Existenz nicht sichern können
- verhindert für Unternehmen ruinöse Unterbietungswettläufe, da alle Unternehmen den gleichen Mindestlohn zahlen müssen
- führt dazu, dass die Menschen mehr Geld für den privaten Konsum zur Verfügung haben, so dass auch die Binnennachfrage angekurbelt wird. Dadurch entstehen neue Arbeitsplätze
- ist sozial gerecht, weil er ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich begrenzt
weitere Informationen
Broschüre „Tatort Niedriglohn“ der Bundestagsfraktion
(PDF, 0,8 MB)
Die Broschüre dokumentiert an vielen konkreten Beispielen, warum ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland überfällig ist. Sie zeigt zugleich, was man mit Branchenmindestlöhnen erreichen kann und was nicht. In 20 Ländern der Europäischen Union gibt es branchenübergreifende gesetzliche Mindestlöhne. Was in anderen Ländern selbstverständlich ist, wird Beschäftigten in Deutschland verwehrt, nämlich der Schutz vor flächendeckendem Lohndumping.