Nach friedlichem Anti-Nazi-Protest: Landtagsabgeordneter Falk Neubert vor Gericht
Am 19. Februar 2011 demonstrierten zehntausende Menschen in Dresden gegen den Missbrauch des Gedenkens durch die Nazis. Anschließend überzog die Staatsanwaltschaft Dresden hunderte friedlicher Demonstranten mit Ermittlungsverfahren. Auch gegen Falk Neubert, Landtagsabgeordneter der LINKEN im Sächsischen Landtag, wurde ein Verfahren wegen angeblicher „Störung von Versammlungen und Aufzügen” eingeleitet und dessen Immunität aufgehoben.
Die Mühlen der Justiz mahlten im Fall Neubert bemerkenswert langsam. Über drei Jahre sind seit dem 19. Februar 2011 vergangen, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung gegen ihn gekommen oder das Verfahren eingestellt worden wäre. Neubert hatte damit bislang keine Möglichkeit, sich vor Gericht gegen den Vorwurf, er habe eine Straftat begangen, zu verteidigen. Neuberts Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach, hat deshalb insgesamt vier Verzögerungsrügen erhoben.
Nun kommt es in der „Strafsache gegen Falk Neubert wegen Störung von Versammlungen und Aufzügen“ zum Prozess. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6 in 01069 Dresden, findet am Mittwoch, dem 16. April 2014, um 10:00 Uhr im Saal N1.14 statt.
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Falk Neubert:
„Zusammen mit tausenden anderen Demonstranten habe ich friedlich und gewaltfrei gegen die von Neonazis seit vielen Jahren praktizierte Instrumentalisierung der Bombardierung Dresdens demonstriert. Wir haben damit die im Grundgesetz garantierten Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu kämpfen.“
Rechtsanwalt André Schollbach erklärt:
„Unser Ziel besteht darin, die in Sachsen praktizierte strafrechtliche Verfolgung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu stoppen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Wenn nötig, gehen wir mit diesem Fall durch die Instanzen.”
Kategorien: 13. Februar, DIE LINKE. Dresden, Schollbach, Urteil
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