„Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt.“ (Art. 109 Abs. 2 Satz 1 Sächsische Verfassung)
580 Millionen Euro aus der Staatskasse: So viel floss seit 1993 vom Freistaat an die Kirchen, davon knapp 550 Millionen an die Evangelische, 30 Millionen an die Katholische. Hinzu kommen Mittel für den Religionsunterricht (49,8 Mio. Euro) oder für kirchliche Kulturdenkmale (80,8 Mio. Euro) sowie weitere Vergünstigungen: Seit 2000 erhielten die Kirchen 100.000 Minuten Hörfunksendezeit und 3.800 Minuten Fernsehsendezeit – kostenlos.
LINKE-Landtagsabgeordneter André Schollbach, der alles mit Anfragen belegt und die Ergebnisse vorgestellt hat, kritisiert: „Durch die massive Finanzierung der Kirchen aus öffentlichen Kassen wird die Trennung von Staat und Kirche ausgehöhlt“. Die Zahlungen, die übrigens nichts mit diakonischen Leistungen zu haben, müssten „dringend einer Revision unterzogen werden“.
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