Für einen reibungslosen Ablauf der Landtagswahl 2014 werden 360 Wahlvorstände in den Wohngebieten sowie 106 Briefwahlvorstände im Rathaus sorgen. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Wahlhandlung und stellen das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und vier bis fünf Beisitzer.
Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sucht die Landeshauptstadt Dresden ca. 3.200 ehrenamtliche Wahlhelfer. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, d. h. sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes, sie müssen seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Bei einem erstmaligen Einsatz wird man als Beisitzer berufen um den Ablauf im Wahllokal kennenzulernen. Mit diesen Voraussetzungen kann man sich bei den nächsten Wahlen und Abstimmungen auch als Stellvertreter oder Vorsitzender bewerben.
Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen, dabei sollte der Wahlvorstand vollzählig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 15:30 Uhr im Rathaus.
Für krankheitsbedingte Absagen am Wahltag werden auch Wahlhelfer für die Wahlhelferreserve gesucht. Diese halten sich am Wahltag in telefonischer Bereitschaft oder finden sich im Rathaus ein und werden bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache eingesetzt.
Die Wahlhelfer erhalten je nach Einsatz und Funktion ein Erfrischungsgeld von 20 bis 50 Euro. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten eine ca. zweistündige Schulung für ihre Tätigkeit.
Interessierte können sich ab sofort zu den Dienstzeiten (montags bis freitags 9 bis 12 Uhr, montags, mittwochs und donnerstags 13 bis 16 Uhr, dienstags 13 bis 18 Uhr) bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer (Sitz: Theaterstraße 11-15, Zimmer 504/506) melden. Vorzugsweise kann die Bereitschaftserklärung unter www.dresden.de/wahlhelfer online ausgefüllt werden. Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, An-schrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail. Die Postanschrift hierfür lautet: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, AG Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. E-Mail: wahlhelfer[at]dresden.de., Telefon (0351) 488-1118, Fax: (0351) 488-5883. Spezielle Einsatzwünsche werden nach Möglich-keit berücksichtigt.
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