ACTA aktiviert Abwehrkräfte

Über 3.000 Teilnehmer/innen an der ACTA-Demo in Dresden

DIE LINKE beteiligt sich an den weltweiten Protesten gegen das ACTA-Abkommen. Doch was ist ACTA?

Das so genannte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) wurde geschaffen, um die Verfügungsmacht großer Unternehmen über immaterielle Güter und kreative Leistungen international durchzusetzen. ACTA vertritt damit weder die Interessen der kreativ und wissenschaftlich Tätigen, noch die der Nutzerinnen und Nutzer von kreativen und wissensbasierten Gütern. Das Abkommen zementiert Rechtssysteme im Patent- und Urheberrecht, obwohl deren Eignung zum Schutz von Innovation und Kreativität weltweit kontrovers debattiert werden. Es hält die EU und nationale Gesetzgeber an, ihr Instrumentarium zum Vorgehen gegen Urheberrechts- und Markenschutzverletzungen auch im privaten, nichtgewerblichen Bereich auszubauen und zu verschärfen.

ACTA gibt den Regierungen eine neue rechtliche Handhabe und die politische Legitimation, um den Internetverkehr überwachen, Internet-Provider in Haftung zu nehmen und einzelne Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können. Damit würde auch die bereits jetzt existierende Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen („Abmahnungswesen“) weiter verschärft.

Das Abkommen gewährt den unterzeichnenden Staaten weitgehende Möglichkeiten, „verdächtige Waren“ zu konfiszieren und zu zerstören. Dies betrifft auch generische Medikamente und Saatgut, die im internationalen Handel das Gebiet von ACTA-Vertragspartnern passieren. Hilfsorganisationen befürchten, dass das Abkommen den Vertragspartnern die Legitimation verleiht, die Produktion und den Vertrieb der dringend benötigten günstigen Arzneimittel für Entwicklungsländer nachhaltig zu unterbinden. Bäuerinnen und Bauern könnte noch stärker als bisher das Recht auf die Entwicklung und Nutzung eigenen Saatgutes verwehrt werden.

Obwohl das Abkommen in das alltägliche Leben vieler Menschen eingreifen kann, wurde es weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente und zuständiger multilateraler Organisationen wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext zugänglich – und das nur nach massivem Druck durch die kritische Öffentlichkeit. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein könnten, bleiben unter Verschluss.

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